Ein Punkt, der immer wieder zu Verwirrung beim Autofahrer führt. Gibt es überhaupt eine Winterreifenpflicht in Deutschland? Diese Frage ist aus rechtlicher Sicht nur schwer zu beantworten. Denn Fakt ist, der Gesetzgeber hat dazu keinen definitiven Zeitrahmen benannt, sondern diesen nur schwammig umschrieben. Dadurch kommt es immer wieder nach Unfällen im Winter zu Auseinandersetzungen zwischen Autofahrern und den Versicherungen. Während die Profiltiefe bei Reifen eindeutig geregelt ist, fehlt genau diese Eindeutigkeit bei der Winterreifenpflicht in Deutschland. Fakt ist aber auch, dass eine Verpflichtung besteht, spezielle Reifen für den Winter zu nutzen.- Spätestens dann, wenn das Wetter dieses erfordert. Die tatsächliche Auslegung auf bestimmte Wetterphänomene lässt sich aber hierbei nicht präzisieren. So kommt es auch immer wieder zu den unterschiedlichsten Auslegungen vor Gericht.
Was sind überhaupt Winterreifen
Auch hierzu gibt es bei der Winterreifenpflicht in Deutschland keine gesetzliche Präzision. Grundsätzlich fallen unter den Begriff Reifen mit dem Merkmal „M + S“. Beziehungsweise Reifen, auf denen eine Schneeflocke abgebildet ist. Diese gelten als Winterreifen. Die Abkürzung M +S steht für „Matsch und Schnee“. Es gibt jedoch auch sogenannte Ganzjahresreifen, die ebenfalls unter Umständen bei der Winterreifenpflicht in Deutschland zulässig sind. Wer jedoch wirklich sicher gehen möchte, sollte immer auf Winterreifen mit M + S Aufdruck setzen.
Wann müssen Winterreifen sein
Wie bereits angemerkt, gibt es dazu keinen wirklichen Zeitrahmen, der vom Gesetzgeber vorgeschrieben wird. Daher sollten Autofahrer die Witterungsverhältnisse beachten. Bei der ersten Glätte oder dem ersten Schneefall sind Winterreifen angebracht. Eine Faustregel soll hierbei helfen: Von O – O (Oktober bis Ostern). Da jedoch unser Wetter verrücktspielt, verschieben sich auch immer mehr die Zeiten für Winterreifen. Der Gesetzgeber hat es sich damals recht einfach gemacht. Dort heißt es, dass ein Kraftfahrzeug bei winterlichen Verhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Reifen gefahren werden darf, welche in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften (hier zum Beispiel M + S Reifen) erfüllen. Insgesamt ist also alles sehr schwammig formuliert. Die Polizei darf trotz einer recht laienhaften Auslegung ein Bußgeld und unter Umständen 1 -2 Punkt/e erheben. Hierzu reicht es bereits aus, wenn der Verkehr aufgrund einer unzureichenden Bereifung bei winterlichen Wetterbedingungen behindert wird. Es muss also keinesfalls ein Unfall vorliegen. Daher sollten Autofahrer für die Winterreifenpflicht in Deutschland die O – O Faustregel am besten beachten, um mögliche Risiken auszuschließen. Übrigens müssen Anhänger nicht mit Winterreifen ausgestattet sein.
Bild: Anthony Quintano/Flickr