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Flugverspätung Entschädigung

So viele Menschen freuen sich auf die schönsten Zeiten im Jahr. Bereits frühzeitig werden Urlaubsreisen an die exotischsten Orte gebucht, um einmal völlig entspannt das Leben zu genießen. Gerade die recht frühe Buchung der Traumreisen ermöglicht in vielen Fällen hohe Preisnachlässe. Besonders Familien sparen für diesen einen Moment lange im Jahr und verzichten auf viele Entbehrungen. Doch was passiert, wenn wieder einmal eine Gewerkschaft zum Streik aufruft, den Flugverkehr lahmlegt oder der Flieger einfach nur Verspätung hat. Wer kommt für den Schaden auf und bezahlt die Flugverspätung Entschädigung. Wir haben uns einmal schlaugemacht und mit Experten gesprochen, damit Sie auf Ihren kommenden Urlaub bei solchen Schwierigkeiten nicht verzichten müssen.

Flugverspätung Entschädigung – So sieht es aus

Die Gesetze zur Flugverspätung Entschädigung wurden erst vor kurzer Zeit deutlich verschärft. Verbraucher haben nun bessere Rechte und Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen. Bereits ab 3 Stunden Verschiebung kann Ihnen eine Flugverspätung Entschädigung von 200 bis zu 600 Euro zustehen. Allerdings kann die Fluggesellschaft die Zahlung verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände zu der Verspätung führten. Außergewöhnliche Umstände können zum Beispiel in schlechten Wetterbedingungen, politischen Instabilitäten oder möglichen Sicherheitsrisiken zu finden sein. In solchen Fällen ist eine Flugverspätung Entschädigung fast immer ausgeschlossen. Ganz besonders schlimm ist auch, dass bei einem Streik grundsätzlich keine Flugverspätung Entschädigung von den Gewerkschaften gezahlt werden muss. Damit werden Passagiere sogar doppelt bestraft. Einige Fluggesellschaften leisten aber in solchen Fällen freiwillig eine kleine Entschädigung. Eine Umbuchung ist selbstverständlich und erfolgt kostenfrei.

Betreuungspflicht besteht aber immer
Grundsätzlich aber haben die Gesellschaften eine Betreuungspflicht (EU-Richtlinie 261/2004). Darunter ist sowohl die Unterbringung, die Verpflegung und sogar die Erfrischung der betroffenen Passagiere zu verstehen. Die Richtlinie besagt, dass Ihnen ab 2 Stunden Wartezeit zwei eMails, Essen und Getränke gewährt werden müssen. Auch die Überachtung im Hotel kann dazugehören. Wer länger als 5 Stunden warten muss, kann sogar direkt vom Beförderungsvertrag zurücktreten und die Erstattung des Kaufpreises verlangen.

Bei Streik zu beachten
Auch wenn ein Streik angekündigt ist, sind Sie verpflichtet, pünktlich am Flughafen zu erscheinen. Sie können aber in den meisten Fällen Rücksprache mit den Sonderhotlines der Fluggesellschaften nehmen und sich dort über Verspätungen in Kenntnis setzen lassen. Statt sich über Verspätungen zu ärgern, nutzen Sie den Anlass für einen Einkaufsbummel oder einen entspannten Spaziergang. Manchmal kann es helfen, im Internet ein wenig nach guten Sonderangeboten zu surfen. In diesem Zusammenhang ist uns ein Reiseshop aufgefallen, der mit den genau richtigen Produkten verlockt.- viele Reisetaschen sind bereits zwischen 50 € und 100 € erhältlich.Wichtig ist es auf jeden Fall, Ruhe zu bewahren und nachfolgende Punkte für eine spätere Flugverspätung Entschädigung zu beachten.

Besonders wichtig

Für die spätere Flugverspätung Entschädigung sollten Sie unbedingt Beweise sammeln. Manchmal ist es sogar sinnvoll, die Abflugdisplays mit den Verspätungen zu fotografieren. Sinnvoll kann es für die spätere Flugverspätung Entschädigung auch sein, sich diese direkt am Flughafen bestätigen zu lassen. Dabei sollten Sie unbedingt darauf achten, dass auch die Begründung vermerkt wird. Sämtliche Quittungen für Essen, Trinken aber auch Hotel und Taxifahrten sollten aufbewahrt werden. Andere Mitreisende können für die spätere Beweiserbringung wertvoll sein. Tauschen Sie daher am besten die Kontaktnummern aus.

Tipp: Die Flugverspätung Entschädigung können Sie mit einer Frist von 3 Jahren einreichen. Erst danach tritt die Verjährung ein. Damit Sie nun die Flugverspätung Entschädigung bekommen können, muss die Gesellschaft zunächst schriftlich in Kenntnis gesetzt werden. In den Schreiben sind alle wichtigen Daten (Flugnummer, Datum, planmäßige und tatsächliche Abflugzeit sowie die Umstände) zu vermerken. Sollte es dabei zu einer Einigung kommen, haben Sie das Recht sich kostenlos an die Schlichtungsstelle (www.soep-online.de) zu wenden.

 

Bild: Uwe Wagschal / pixelio.de