Fahrradfahren und das Kind dabei zu haben, war in sich genommen bislang ein Risiko. Doch seit einigen Jahren gibt es gute Alternativen, mit den Eltern sicher und verantwortungsbewusst das Kind mit auf die Fahrradfahrt nehmen können. Die Kinderanhänger machen es möglich. Sie bieten nicht nur Schutz und Stabilität, sondern schützen zugleich auch vor Wind und Wetter. Bewusst können die Kleinen die Umwelt wahrnehmen. Modische und bunte Farben beim Kinderfahrradanhänger sorgen zugleich auch für den nötigen Spaß und natürlich für die richtige Motivation. Die Fahrradanhänger werden immer beliebter. Die Auswahl ist heute bereits riesengroß. Insgesamt bezeichnen Experten den Kinderanhänger deutlich sicherer als den einfachen Kindersitz beim Fahrrad. Zahlreiche Crashtests belegen zudem, dass der Fahrradanhänger die tatsächlich sicherste Variante ist, um die Kleinen mit dem Fahrrad zu befördern.
Kinderanhänger und der Aufbau
Von außen ist beim Kinderanhänger nur die Abdeckung zu erkennen. Darunter steckt aber ein intelligentes Konzept, das für viel Sicherheit auch im hektischen Straßenverkehr sorgt. So schützt ein stabiler Rahmen (einem Käfig gleich) das Kind. Gurte sorgen dafür, dass die Kinder bei einem Unfall nicht herausgeschleudert werden können. Zugleich verhindern diese auch ein unbewusstes Herauskrabbeln. Der Kinderanhänger bietet guten Schutz auch bei einem seitlichen Zusammenstoß mit einem Auto. Der Vorteil: Der Kinderanhänger wird nicht überrollt, sondern nur weg geschoben. Durch einen niedrigen Schwerpunkt, besteht eine hohe Kippsicherheit. Ein normaler Kindersitz verschlechtert die Fahreigenschaft des Rads und sorgt sogar häufig für Unfälle mit hohem Verletzungsgrad. Ein Kinderanhänger hingegen beeinflusst die Fahreigenschaften kaum. Im Inneren haben die Kleinen eine viel größere Bewegungsfreiheit. Je nach Modell und Ausstattung kann auch der geliebte Teddy oder Bruder und Schwester in dem Kinderanhänger sicheren Platz finden.
Daher ist das Fazit ganz klar. Eltern, die sich wirklich verantwortungsbewusst im Straßenverkehr verhalten wollen, verzichten auf einen Kindersitz und entscheiden sich stattdessen für einen Kinderanhänger.
Wie ist die rechtliche Situation
In der StVO (Straßenverkehrsordnung) ist die Nutzung eines Kinderanhängers rechtlich genau geregelt. Maßgeblich dafür ist der § 21 Abs. 3 Satz 2 StVO. Nach der rechtlichen Situation dürfen mit einem Kinderanhänger nur Kinder bis zu 7 Jahren befördert werden. Ausnahme: Das Kind ist behindert. In diesem Fall dürfen auch ältere Kinder befördert werden. Die Person auf dem Fahrrad muss mindestens 16 Jahre alt sein. Wer sich für einen Kinderanhänger entscheidet, kann eigentlich nichts falsch machen. Vor der Nutzung sollte aber immer die Bedienungsanleitung gelesen werden. Grundsätzlich sollte auch eine regelmäßige Wartung und Überprüfung erfolgen.
Bild: Tom Hagerty/Flickr.