Zuletzt hatte Christian uns das Leben schwer gemacht. Dabei verursachte er hohe Sturmschäden. Einige Bahnschienen sind noch bis heute nicht geräumt. Die Sturmschäden an den Häusern werden erst nach und nach in den kommenden Monaten beseitigt werden. Bis dahin werden wir wohl auch den nächsten Sturm erleben. Die Häufigkeit nimmt auch bei uns in Deutschland zu. Sturmschäden sind also keine Seltenheit mehr oder lassen sich auf regionale Gebiete beschränken. Fast 70 Prozent aller Sturmschäden entstehen an Immobilien. Doch wer kommt für die Sturmschäden auf?
Eine Versicherung für Sturmschäden zu finden wird immer schwieriger …
Eine Frage, die immer schwieriger wird zu beantworten. Selbst wenn eine geeignete Versicherungs-Abdeckung bestand, kündigen viele Anbieter nach einem Vorfall. Immobilienbesitzer können sich dann nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten neu gegen Sturmschäden versichern lassen.
Sturmschäden am Haus
Ist das Haus betroffen, leistet hierfür die Wohngebäudeversicherung. Allerdings werden nur dann Sturmschäden übernommen, wenn diese auch gesondert aufgeführt sind. In der Regel muss es dabei zu einer Windstärke von mindestens 7 oder 8 kommen. Versichert sind bei Sturmschäden Beschädigungen an Haus und Dach. Nebengebäude werden nur dann erfasst, wenn diese zuvor über einen Zusatz mitversichert wurden. Alles andere im Garten ist meistens nicht eingefasst. Also sprich Gartenmöbel, Brunnen und auch der Kinderwagen, der vor der Haustür stand.
Führt der Sturm zu einem Starkregen, werden dadurch oft die Keller unter Wasser gesetzt. Diese Sturmschäden werden aber fast immer nur über eine Elementarversicherung abgedeckt. Diese kann als Zusatz mit der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung geschlossen werden. Kam es früher bereits zu ähnlichen Schäden, wird die Versicherung jedoch meistens gekündigt.
Auf Schadensminderungspflicht achten
Versicherungsnehmer sind verpflichtet, bei Sturmschäden sofort zu handeln. Entstand zum Beispiel im Dach ein Loch, muss dieses mit einer Plane abgedeckt werden. Unterbleibt das, werden Folgeschäden in der Regel nicht durch die Versicherung getragen.
Sturmschäden und Wohnungseinrichtung
Für Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung leistet die Hausratversicherung (zuvor unbedingt in den Vertrag sehen). Aber auch nur dann, wenn Fenster und Türen wirklich geschlossen waren.
Das Auto und Motorrad
Sturmschäden am Auto und Motorrad übernimmt ab Windstärke 7/8 die Teilkasko. Entstanden die Sturmschäden beim Fahren, springt die Vollkasko ein.
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de